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Wohnungseigentümerwechsel Mieteinnahmen Kleinunternehmer


10. Juli 2013 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Wohnung gekauft und auch einen bestehenden Mietvertrag mitübernommen.
Im Mietvertrag ist der Nettobetrag 400,--zuzüglich Umsatzsteuer 80,-- Brutto 480,-- ausgewiesen, da der Vorbesitzer der Wohnung USt pflichtig ist.
Ich bin jedoch Kleinunternehmer, nicht Ust pflichtig und habe auch nicht zur Ust optiert.
Meine Fragen dazu sind:

1.) Muss ich den Mietvertrag umschreiben lassen, oder muss ich nur eine Mitteilung an den Mieter machen, dass die 480,-- Euro brutto sind und ich keine Ust abführen muss?

Vielen Dank für die Infos!!


 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   11. Juli 2013 folgendes:
Wenn der Mietvertrag alle Rechnungsmerkmale gem. § 11 UstG aufweist, gilt dieser als Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. In diesem Fall schulden Sie die Umsatzsteuer kraft Rechnungslegung.

Es wäre daher von Vorteil (um alle Risiken auszuschließen) ein neuen Mietvertrag zu erstellen.
mE (nähere Infos bei Rechtsanwalt oder Hausverwaltung) würde ein neuer Mietvertrag durch den Vermieterwechsel (je nachdem wer im Vertrag als Vermieter aufscheint) notwendig sein.

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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