Gewonnenes Auto verkaufen - Steuerpflicht? |
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24. Juni 2013 |
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Gast |
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2 Kommentare |
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Durch Ziehung bei einem Preisausschreiben habe ich ein neues Auto gewonnen, welches ich nun verkaufen möchte.
Meine Frage ist: Löst eine Veräußerung des Kfz eine Steuerpflicht aus?
Danke für Ihre Hilfe.
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Stb Michael BRAUN schrieb am 24. Juni 2013 folgendes: |
§31 EstG:
Spekulationsgeschäfte sind Veräußerungsgeschäfte von Wirtschaftsgüter des Privatvermögens,... und der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. (bis 440 EUR steuerfrei)
Bei unentgeltlich erworbenen Wirtschaftsgüter ist auf den Anschaffungszeitpunkt des Rechtsvorgängers abzustellen.
Wichtig daher: Wann wurde das Auto von der Firma, die die Verlosung durchgeführt hat, gekauft?!
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen ! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
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Mag. Peter Knöll schrieb am 24. Juni 2013 folgendes: |
Es liegt ein unentgeltlicher Erwerb vor (im Rahmen des Preisausschreibens).
Die Veräußerung wäre nur dann ein Spekulationsgeschäft, wenn das Auto innerhalb eines Jahres, gerechnet vom letzten entgeltlichen Erwerb, veräußert wird.
Mag. Peter Knöll, Steuerberater |
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