Steuerrecht Österreich - Polen |
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10. Juni 2013 |
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Gast |
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Bin ein polnischer Staatsbürger, lebe (Hauptwohnsitz)und arbeite (unbefristeter Arbeitsvertrag als Angestellter) in Wien und zahle somit ganz normal die Einkommenssteuer in Österreich. Zusätzlich zu dieser Anstellung möchte ich in Polen (mit einem Partner), eine Firma gründen die auch dort angemeldet werden sollte.
Meine Fragen an Sie wären: Wo wird der Gewinn der Firma versteuert (Polen/Österreich), welche Auswirkung hat das auf meine Einkommenssteuer in Österreich? Wurde der Gewinn in Polen versteuert, muss ich es in Österreich angeben (Steuerausgleich), falls ja wo?
Danke für die Beantwortung der Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Piotr Dudzinski
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Stb Michael BRAUN schrieb am 18. Juni 2013 folgendes: |
Sehr geehrter Herr Dudzinski
Solange Sie in Ö einen Wohnsitz haben, sind sie unbeschränkt (Welteinkommen) in Ö steuerpflichtig, und müssen in Ihrer Einkommensteuererklärung das Welteinkommen anführen.
Da die Firma in Polen (Auskunft erhalten Sie bei einem polnischen Steuerberater oder Finanzbehörde) wahrscheinlich auch in Polen versteuert wird, würden somit doppelt Steuern anfallen.
Um diesen Umstand zu beseitigen bzw. zu minimieren, gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen, die die Besteuerung regelt
http://www.schwank.com/dba/download/poland.pdf
Sollte die polnischen Einkünfte in Polen versteuert werden, müssen Sie dies entweder:
-) auch in Ö versteuern und Sie können die P Steuer anrechnen ODER
-) es kommt der Progessionsvorbehalt zum tragen (Steuersatz des gesamten Welteinkommen wird in Ö ermittelt und an die Ö Einkünfte angewendet)
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen ! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
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