Ich bin serbische Staatsbürgerin und lebe in Österreich. Kirchensteuer zahle ich der orthodoxen Kirche in Serbien.
Meine Frage: Kann ich bei der Arbeitnehmerveranlagung dies geltend machen? Geht das auch wenn ich später die österr. Staatsbürgerschaft annehme? Muß ich eine Zahlungs-Bestätigung haben?
Mfg
Sonja Djordjevic