Unter welchen Bedingungen kann die GrESt auf die Immobiliensteuer angerechnet werden? Kann diese nur bei Tarifversteuerung angerechnet werden oder auch wenn man den 25% Immobiliensteuersatz wählt?
Mag. Peter Knöll schrieb am 24. Mai 2013 folgendes:
Die Grunderwerbsteuer stellt Anschaffungsnebenkosten dar, die auch bei Anwendung des besonderen Steuersatzes zu berücksichtigen ist. Sie erhöht die Anschaffungskosten, sodass sich die Steuerbemessungsgrundlage entsprechend vermindert.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben wird keine Haftung übernommen.
Danke für die Antwort, aber so war die Frage nicht gemeint. Es geht mir um die im § 30/7 EStG angeführte Anrechnung der GrESt auf die Einkommensteuer (Immobiliensteuer), wenn für den Erwerb des Grundstückes innerhalb der letzten drei Jahre GrESt bezahlt wurde. Kann diese nur bei Versteuerung nach dem ESt-Tarif angewendet werden oder auch dann, wenn man den 25% Steuersatz in Anspruch nimmt ?
Scherf schrieb am 27. Mai 2013 folgendes:
Korrigiere den Paragraph in meinem vorherigen Posting auf § 30 Abs. 8 EStG.