Honorarnote in Bildunskarenz? |
 |
30. März 2013 |
 |
Gast |
 |
1 Kommentar |
 |
Kommentar schreiben |
|
Guten Tag!
Ich bin derzeit in Bildungskarenz. Ich kriege vom AMS ca. 800 Euro monatlich. Zusätzlich arbeite ich geringfügig und kriege hier 316 Euro monatlich. Jetzt meine Frage; Für eine Fachmeinung habe ich eine einmalige Honorarnote erstellt über einen Betrag von 567 Euro (450 Euro für die Arbeit, Rest ist Kilometergeld). Jetzt wollte ich fragen wie das ist, muss ich diese Honorarnote gegen Ende des Jahres versteuern? Wenn ja um wieviel und wie geh ich das an?
Mfg Scholz Helene
|
|
|
Stb Michael BRAUN schrieb am 02. April 2013 folgendes: |
Sie können (Veranlagungsfreibetrag), wenn Sie angestellt sind, 730 EUR steuerfrei im Jahr auf Honorarnotebasis dazuverdienen (auch keine Meldung an das Finanzamt notwendig).
Aufgrund der Tatsache, dass Sie neben der Bildungskarenz NUR bis zur Geringfügigkeitsgrenze verdienen dürfen, und wahrscheinlich mit Ihren geringfügigen Job UND den Honorar ÜBER die Geringfügigkeitsgrenze verdient haben, sehe ich eher problematisch !!
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen ! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
|
|