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Kleinerunternehmerregelung


29. März 2013 Gast 2 Kommentare Kommentar schreiben
Ich habe ein Handy Shop über ein Jahr, bin beim Finanzamt als Einzelhandelunternehmer (Kleinerunternehmer) umsatzsteuerfrei registriert. Ich mache selber meine Buchaltung. Ich muss noch für 2012 eine Jahresabrechnung machen.

Diesbezüglich habe ich eine Frage.

Wenn ich eine Rechnung für ein gebrauchtes Gerät (Handy) schreibe, muss Gesamtpreis auf Jahresabrechnung zeigen oder differenz. Z.B. Ich habe ein Handy von einem Kunde um 100€ gekauft (mit Kaufvertrag) und um 150€ weiter verkauft. Kommt die Summe auf Jahresabrechnung um 150€ oder differenz 50€?

Mfg

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   29. März 2013 folgendes:
Einnahme: 150
Wareneinkauf (Ausgabe)=: 100

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen ! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
 Mag. Veronika Weiß schrieb am   29. März 2013 folgendes:
Sie müssen auf Wareneinkauf 100,-- buchen und auf Erlöse 150,--

Weiß Veronika Mag.
 
 
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