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Rückstellung


23. März 2013 Gast 2 Kommentare Kommentar schreiben
Als Privater habe ich einen Rohdachboden erworben und 4 Wohnungen
ausgebaut. Kann ich bei der Bilanz für evtl. späterer Schäden einen Betrag geltend machen?

MfG. H.Buric


 
 Mag. Veronika Weiß schrieb am   24. März 2013 folgendes:
Rückstellungen werden nur anerkannt, wenn das Kriterium der "hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Erfüllung " vorliegt.

Weiß Veronika Mag.
 
 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   26. März 2013 folgendes:
Aufgrund der Tatsache, dass Sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen (außerbetriebliche Einkunftsart; Überschussermittlung, keine Bilanz ), können Sie KEINE Rückstellung bilden.

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen ! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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