Haus vermieten - Steuern? |
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18. März 2013 |
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Gast |
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Ich und mein Mann haben jetzt im März mit Kredit und Eigenmittel ein Einfamilienhaus in Niederösterreich gekauft jetzt wird ein Mieter einziehen wo müssen wir das melden? oder reicht nur wenn die Mieter Hauptwohnsitz melde ? müssen ich und mein Mann auch dort Hauptwohnsitz haben? gibt es da bestimmte Steuern was wir als Eigentümer zahlen müssen wenn wir das Haus vermieten? Danke
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Stb Michael BRAUN schrieb am 19. März 2013 folgendes: |
Sie müssen innerhalb von einem Monat Ihrem zuständigen Finanzamt den Beginn der Vermietung bekanntgeben (Formular Verf 24 oder FINON)
Wenn das Einfamilienhaus beiden gehört (beide im Grundbuch stehen), muss eine Vermietungsgemeinschaft zur Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gegründet werden (für das Finanzamt)
Der Mietvertrag muss auch vergebührt werden und die Steuer an das Finanzamt abgeführt werden.
Sie müssen weiters für den Überschuss (Einnahmen abzüglich Werbungskosten wie Abschreibung vom Gebäude, Zinsen,...) aus den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung mittels Steuererklärung E1b dem Finanzamt mitteilen und eventuell Steuern zahlen.
Die Steuererklärung muss bis Ende April des Folgejahres, bei elektronischer Einreichung ( FinanzOnline, ab 2003 Pflicht) bis Ende Juni des Folgejahres bei Ihrem zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Sollten Sie durch einen Steuerberater vertreten werden, verlängert sich die Frist bis Ende des Folgejahres / Anfang des Folgefolgejahres (vgl. § 134 BAO).
Die meisten Steuerberater (auch wir) bieten eine kostenlose unverbindliche Erstberatung an.
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen ! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
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