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kleinunternehmer steuerausgleich


06. März 2013 Gast 3 Kommentare Kommentar schreiben
ich bin kleinunternehmer brutto = netto und ich benütze in meinem Privathaus den keller als lager und einen kleinen raum als büro, kann ich diese benutzung absetzen? auch das internet (viel) und handy (etwas) wird beruflich benötigt, wie darf ich das beim steuerausgleich angeben?
nebenbei arbeite ich auch noch in teilzeit, wieviel darf das gesamteinkommen für zb 2012 betragen und versteht sich das brutto oder netto, und auch 13.+ 14. gehalt, und welche ausgaben erwarten mich wenn ich über dieser grenze bin?
ich hoffe sie können mir helfen, stB habe ich noch keinen.
danke andrea

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   06. März 2013 folgendes:
Sehr geehrte Frau Andrea

Sie können ALLE Kosten, die Sie benötigen, um Ihren Beruf auszuüben, steuerlich absetzen (E1a)
Beim im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer gelten besondere Voraussetzungen (Absetzung nur, wenn für Ihr Berufsbild der Mittelpunkt Ihrer Tätigkeit im Arbeitszimmer stattfindet)

Um Ihre steuerliche Belastung im Jahr 2012 (bis 11.000 Gesamteinkommen komplett steuerfrei, darüber Grenzsteuersatz 36,5%) abschätzen zu können, würde man Zahlen über Ihren Gewinn und Anstellung benötigen;
Einkommen:Gewinn aus Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit bzw. Gewerbebetrieb zuzüglich Gehalt: Brutto minus SV Beiträge, KZ 245 im Jahreslohnzettel) abzüglich Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen

Um Ihre Sozialversicherungsrechtlichen Pflichten näher zu erläutern, würde ich Informationen über die Höhe Ihres Gewinnes und ob Sie einen Gewerbeschein besitzen, benötigen.

Die meisten Steuerberater (auch wir) bieten eine kostenlose unverbindliche Erstberatung an !!

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen ! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.






Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen ! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
 Andrea schrieb am   07. März 2013 folgendes:
Guten Tag Herr Braun,
danke vielmals für die raschen Antwort, einen Gewerbeschein besitze ich, bin SV unfallversichert, mein netto Gehalt beträgt 800 Euro im monat x 14, 2012 machte ich einen Gewinn von 4600 Euro. Ich habe von einer Erhöhung auf 12000 jährlich gehört, bin mir aber nicht sicher.
Der Büroraum wird ausschließlich für das geschäft genützt, der große Lagerraum auch. Das Haus haben wir neu gebaut, darum bin ich über etwaige Möglichkeiten nicht im Bilde.Sind Internet und Handy zur Gänze absetzbar oder nur teilweise?
Mein geschäft ist fast zu klein für einen StB, wieviel kostet eigentlich eine Auskunft? Ich habe ja nur fallweise Fragen.
mit freundlichen Grüßen
Andrea
 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   08. März 2013 folgendes:
Sehr geehrte Frau Andrea

lt. Ihren Ausführungen sind Sie aufgrund der Höhe Ihres Gewinnes von der Pensionsversicherung und der Krankenversicherung aufgrund Ihres Antrages ausgenommen.
Achtung: Sollten Sie die Grenzen für die Ausnahme aus der Pflichtversicherung (Umsatz > 30.000 EUR p.a. bzw. Gewinn > 4.641,16 EUR) übersteigen, haben Sie KEIN Anspruch auf die Ausnahme der Pflichtversicherung (Kleinunternehmerregelung). Es kann daher bei einem zu hohen Gewinn zu einer Nachbelastung der Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge für das ganze Jahr kommen!!

http://esv-sva.sozvers.at/portal27/portal/svaportal/channel_content/cmsWindow?action=2&p_menuid=7317&p_tabid=4#pd721237&p_pubid=8746

Sollte Ihr Einkommen über 11.000 EUR betragen, ist der Grenzsteuersatz bei der Einkommensteuer bereits 36,5% !!

Internet / Telefon sind (Finanzamt geht von einem 40% Privatanteil aus) nach den tatsächlichen Verhältnissen (privat Nutzung : betriebliche Nutzung) zu berücksichtigen.

Beim Arbeitszimmer / Lager müsste man sich anschauen, was Sie beruflich machen, ob ein Arbeitszimmer lt. allgemeinen Erscheinungsbild den Mittelpunkt Ihrer Tätigkeit darstellt oder nicht. Beim Lager sind mE (je nachdem was Sie beruflich machen) die Kriterien nicht so eng.

Sollten noch Fragen auftauchen, die meisten Steuerberater bieten eine kostenlose unverbindliche Erstberatung an. In diesem Gespräch kann auch geklärt werden, wie Sie ein Steuerberater unterstützen könnte und welche Kosten anfallen würden

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