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Vermietung einer geerbten Wohnung


05. März 2013 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Ich habe im Jahr 2011 die Eigentumswohnung meiner Mutter geerbt, die ich heuer vermieten möchte. Ich habe bereits ein Objekt (gekauftes) in Vermietung und muss daher eine Einkommensteuererklärung machen. Kann ich die bisher angefallenen Kosten der Wohnung (Notar, Betriebskosten) als Ausgabe in meine Steuererklärung 2012 aufnehmen oder alle Ausgabe summieren und dann im Jahr 2013 (ab Vermietung) geltend machen? Und welchen "Anschaffungswert" gebe ich in die Steuererklärung?
Vielen Dank im voraus!

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   05. März 2013 folgendes:
Sie müssen für jedes einzelne Objekt eine E1b Erklärung einreichen.

Wenn Sie Kosten der geerbten Wohnung im Jahre 2012 steuerlich berücksichtigen dürfen, dann müssen Sie für das Jahr 2012 2 E1b Formulare ausfüllen.

Anschaffungswert: wenn es sich um eine erstmalige Vermietung seit 10 Jahren handelt, werden die fiktiven Anschaffungskosten als AFA Bemessungsgrundlage herangezogen (Gebäudeteil)

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen ! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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