Ich habe im Jahr 2011 die Eigentumswohnung meiner Mutter geerbt, die ich heuer vermieten möchte. Ich habe bereits ein Objekt (gekauftes) in Vermietung und muss daher eine Einkommensteuererklärung machen. Kann ich die bisher angefallenen Kosten der Wohnung (Notar, Betriebskosten) als Ausgabe in meine Steuererklärung 2012 aufnehmen oder alle Ausgabe summieren und dann im Jahr 2013 (ab Vermietung) geltend machen? Und welchen "Anschaffungswert" gebe ich in die Steuererklärung?
Vielen Dank im voraus!
Stb Michael BRAUN schrieb am 05. März 2013 folgendes:
Sie müssen für jedes einzelne Objekt eine E1b Erklärung einreichen.
Wenn Sie Kosten der geerbten Wohnung im Jahre 2012 steuerlich berücksichtigen dürfen, dann müssen Sie für das Jahr 2012 2 E1b Formulare ausfüllen.
Anschaffungswert: wenn es sich um eine erstmalige Vermietung seit 10 Jahren handelt, werden die fiktiven Anschaffungskosten als AFA Bemessungsgrundlage herangezogen (Gebäudeteil)
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