Mag. Peter Knöll schrieb am 04. März 2013 folgendes:
Wenn die von Herrn Steuerberater Braun erwähnte Kleinunternehmerregelung auf Sie nicht zutrifft, dann unterliegt die Vermietung der Garage dem Normalsteuersatz 20%.
Für die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen aller Art gibt es keine Steuerbefreiung. Wird eine Garage gemeinsam mit einer Wohnung vermietet, dann gilt die mitgemietete Garage nicht als Nebenleistung der Wohnungsmiete, sondern stellt eine eigene Hauptleistung dar (UStR Rz 1191).
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben wird keine Haftung übernommen. Der Autor dieser Zeilen ist kein Steuerberater.
Frau Voglsam schrieb am 05. Jänner 2017 folgendes:
Ich bin Eigentümer einer Wohnung mit Garagenstellplatz. Die Wohnung bewohne ich selbst, den Stellplatz möchte ich privat vermieten.
Heute habe ich schreiben von Genossenschaft bekommen das ich darf nicht mein garagenplatz weither vermietet. Ich habe kein Auto und garagenplatz kostet mich 70 Euro in Monat. Gibt es welche Gesetzt wo steht das ich darf gargeplatzt vermieten ?