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Private Vermietung eines Garagenstellplatzes


04. März 2013 Gast 3 Kommentare Kommentar schreiben
Ich bin Eigentümer einer Wohnung mit Garagenstellplatz. Die Wohnung bewohne ich selbst, den Stellplatz möchte ich privat vermieten.

Unter welchen Umständen sind die Mieterlöse daraus umsatzsteuerbefreit?

Vielen Dank im voraus!

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   04. März 2013 folgendes:
Bis zu einem GESAMT Umsatz von 30.000 Eur p.a. gilt die kleinunternehmerregelung, d.h. Die umsaetze sind befreit.


Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
 Mag. Peter Knöll schrieb am   04. März 2013 folgendes:
Wenn die von Herrn Steuerberater Braun erwähnte Kleinunternehmerregelung auf Sie nicht zutrifft, dann unterliegt die Vermietung der Garage dem Normalsteuersatz 20%.

Für die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen aller Art gibt es keine Steuerbefreiung. Wird eine Garage gemeinsam mit einer Wohnung vermietet, dann gilt die mitgemietete Garage nicht als Nebenleistung der Wohnungsmiete, sondern stellt eine eigene Hauptleistung dar (UStR Rz 1191).

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben wird keine Haftung übernommen. Der Autor dieser Zeilen ist kein Steuerberater.

Mag. Peter Knöll, Steuerberater
 
 
 Frau Voglsam schrieb am   05. Jänner 2017 folgendes:
Ich bin Eigentümer einer Wohnung mit Garagenstellplatz. Die Wohnung bewohne ich selbst, den Stellplatz möchte ich privat vermieten.
Heute habe ich schreiben von Genossenschaft bekommen das ich darf nicht mein garagenplatz weither vermietet. Ich habe kein Auto und garagenplatz kostet mich 70 Euro in Monat. Gibt es welche Gesetzt wo steht das ich darf gargeplatzt vermieten ?
 
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