Gemeinnütziger Verein macht Catering |
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19. Februar 2013 |
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Gast |
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich befinde mich in einer Zwickmühle.
Wir führen seit drei Monaten ein Kulturzentrum als gemeinnütziger Verein (haben aufgrund der kurzen Existenz noch keinen eigenen Steuerberater, deshalb wende ich mich mit dieser kurzfristigen, dringenden Frage an dieses Forum).
Ein externer Verein hat sich bei uns eingemietet (1 Tages Workshop) und wollte zusätzlich zur Raummiete noch Essen und Trinken von uns bereitgestellt haben.
Eine Bekannte von uns macht immer wieder freiwillig Catering für Events von Freunden und ich habe sie gefragt, ob sie für diesen Workshop das Catering zur Verfügung stellen könnte, sie hat eingewilligt.
Da ich angenommen habe, dass sie über die nötigen Genehmigungen und Lizenzen verfügt habe ich mich nicht weiter mit dem Thema beschäftigt. Nun habe ich herausgefunden, dass wir das Catering nicht (als quasi Vermittler) über sie abrechnen können, da sie gar keine Bewilligungen/Gewerbe etc. hat.
Meine Frage lautet nun: darf ich als gemeinnütziger Verein das Catering zur Verfügung stellen und abrechnen? Wenn nein, wie kann ich diese Situation anders lösen? Falls ja, wie?
Ich bin über jegliche Hilfestellung äusserst dankbar!
Herzlichen Dank
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Verein
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Stb Michael BRAUN schrieb am 20. Februar 2013 folgendes: |
Sehr geehrte Frau Laura
Sie müssen sich erkundigen (www.wko.at) ob Sie für die Ausübung des Gewerbes einen Gewerbeschein benötigen.
Sollte das der Fall sein, dürfen Sie das Gewerbe nur mit Gewerbeschein ausüben.
Es gibt freie Gewerbe, die "fast ein jeder" ausüben darf (muss nur Gewerbeschein gelöst werden)
Weiters gibt es reglementierte Gewerbe, bei denen Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen müssen.
Sollten Sie keinen Gewerbeschein haben bzw. bekommen, müssten Sie sich jemand "suchen" der einen Gewerbeschein hat.
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen ! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
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