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Beamter und freier Dienstvertrag


11. Mai 2012 Gast 3 Kommentare Kommentar schreiben
Hallo,

Ich bin Beamter (BMLVS) und arbeite seit eimem Monat nebenbei als freier Dienstnehmer in einer Fahrschule als Fahrlehrer (Brutto: ~ € 2000,- / Jahr).
Nach meinen Recherchen muss ich eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben.
Wie wirkt sich dieser Zusatzverdienst steuerlich aus? Muss ich damit rechnen, dass ich Steuer nachzahlen muss? Wenn ja, wieviel ungefähr?

MfG
Johann

 
 Mag. Peter Knöll schrieb am   11. Mai 2012 folgendes:
Sehr geehrter Herr Schweiger!

Ja, Sie müssen für 2012 eine Einkommensteuererklärung abgeben, da Ihre selbständigen Nebeneinkünfte EUR 730 übersteigen. Die Erklärung ist bis spätestens 30. Juni 2013 in elektronischer Form beim Finanzamt einzureichen (FinanzOnline).

Die Nebeneinkünfte führen auch, wie sie schon richtigerweise bemerkt haben, zu einer zusätzlichen Steuerbelastung. Allerdings kann die Höhe der zusätzlichen Steuerbelastung leider nicht festgestellt werden, da der Einkommensteuertarif progressiv ausgestaltet ist und man für eine Berechnung auch Ihre Einküfte aus Ihrer unselbständigen Tätigkeit kennen müsste.

Mit freundlichen Grüßen
 
 Johann Schweiger schrieb am   14. Mai 2012 folgendes:
Sehr geehrter Herr Mag. Knöll!

Danke für die rasche und kompetente Antwort.
Die Einkünfte aus der unselbständigen Tätigkeit betragen etwa € 33000,- brutto / Jahr.

Reichen diese Daten aus, um die Höhe der zusätzlichen Steuerbelastung abschätzen zu können?

MfG
 
 Mag. Peter Knöll schrieb am   17. Mai 2012 folgendes:
Sehr geehrter Herr Schweiger!

Ihre Grundeinkommen beträgt jährlich etwa EUR 23.600 (Einkünfte nach SV-Beiträgen).

Die Einkommensteuer würde bei zusätzlichen Einkünften von EUR 2.000 in etwa EUR 450 800,-- ausmachen (Progression: 37% bzw. 43%).

Zu beachten ist, dass Sie von Ihren selbständigen Einkünften die Betriebsausgabenpauschale in Höhe von 6% nach § 17 Abs 1 EStG in Abzug bringen können.


Mag. Peter Knöll, Steuerberater
 
 
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