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Import von Fenstern aus Ungarn Umsatzsteuer


06. Februar 2013 Gast 3 Kommentare Kommentar schreiben
Sehr geehrtes Steuerberater-Team!

Unser Familienwohnsitz wird derzeit komplett saniert. Wir haben bereits entsprechende Lärmschutzfenster aus Ungarn bestellt die uns demnächst geliefert werden.

Der Hersteller ist der Meinung, dass auf den Fensterpreis noch 27% ungarische Mehrwertsteuer draufzuschlagen ist.
Kann das stimmen? Wir haben mit 20% Umsatzsteuer gerechnet.

Danke für Ihre Hilfe.

 
 Mag. Veronika Weiß schrieb am   06. Februar 2013 folgendes:
Wenn Sie die Fenster als Private kaufen, dann hat der Hersteller Recht.

Weiß Veronika Mag.
 
 
 Mag. Peter Knöll schrieb am   06. Februar 2013 folgendes:
Neue Fenster für ein gesamtes Haus sind eine kostspielige Sache.

Wenn die Lieferungen des ungarischen Herstellers an Private oder Schwellenerwerber nach Österreich den Schwellenwert von EUR 35.000 übersteigen, dann muss der Lieferant die Ware mit 20% österreichischer Umsatzsteuer fakturieren. Andernfalls könnte der Lieferant auf die Anwendung der Lieferschwelle verzichten, wodurch das gleiche Ergebnis erreicht werden würde. Nachteil wäre natürlich, dass sich der ungarische Hersteller in Österreich zur Umsatzsteuer registrieren müsste.




Mag. Peter Knöll, Steuerberater
 
 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   07. Februar 2013 folgendes:
Sehr geehrte Frau Pichler ! Sehr geehrter Herr Pichler!

Sollte der erwähnte Schwellenwert wie von Herrn Mag. Knöll nicht überschritten werden, ist die Verrechnung der ungarischen Umsatzsteuer korrekt.

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen ! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.


Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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