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Selbständigkeit im Rahmen des Unternehmensgründungsprogramms (UGP) des AMS


10. Mai 2012 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben

Ich beabsichtige, im Rahmen des UGP (des AMS) (das bei mir voraussichtlich mit Mai/Juni 2012 startet; bin seit 1. Mai 2012 arbeitslos gemeldet und beziehe ab 9.5.2012 Arbeitslosengeld) innerhalb der nächsten 6 Monate ein Einzelunternehmen (Unternehmensberatung) zu gründen. Voraussichtliches Gründungsmonat ist bei mir November 2012. Inwieweit darf ich bereits ab jetzt z.B. mittels Werkvertrag tätig sein?

Konkretes Beispiel: Eine pot. Kunde würde sich dafür interessieren, dass ich ihn über den Zeitraum Mai bis November berate (Vertrag, dass Leistung in einem Zeitraum von Mai bis Nov erbracht werden muss). Die Kosten würden sich auf ca. 7.000 EUR belaufen. Angedacht ist eine Rechnungsstellung im November über den gesamten Betrag. Inwieweit bzw. lässt sich das überhaupt mit UGP/Arbeitslosengeld verbinden?

Würde mich über Rückmeldung freuen!

mfG,

Silke Mader

 
 Andrea schrieb am   25. April 2013 folgendes:
Hallo Silke,

hast du dazu damals eine Info bekommen bzw lief die Abwicklung reibungslos?
Ich stehe ev vor einer ähnlichen Fragestellung, daher wäre ein Feedback toll.

Danke,
lg,
Andrea
 
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