Sehr geehrte Damen und Herren!
Bitte um kurze Info:
Dienstgeber bezahlt Jahresticket (ÖBB) zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Ist das Sachbezug - bzw. wenn ja mit oder ohne Umsatzsteuer den Sachbezug ansetzen ?
sv-frei ? und Lst-pflichtig ?
Danke
Böck Paul
Mag. Peter Knöll schrieb am 20. Februar 2013 folgendes:
Fahrtkostenersatz in Form eines Geldersatzes ist kein Sachbezug, sondern regelmäßig Bestandteil des Arbeitsentgeltes. Ein Sachbezug ist eine nicht in Geld bestehende Einnahme bzw. ein geldwerter Vorteil.
Anders gesagt, würde der Dienstgeber dem Dienstnehmer tatsächlich eine Jahresnetzkarte oder ÖBB-Fahrkarte für Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte überlassen, so wäre ein Sachbezug gegeben der umsatzsteuerpflichtig ist (§ 3a Abs 2 UStG, § 10 Abs 2 UStG: 10 % Umsatzsteuer).
Der Fahrtkostenersatz in Form eines Geldersatzes ist umsatzsteuer- und sozialversicherungsfrei, unterliegt aber der Lohnsteuer.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben wird keine Haftung übernommen. Der Autor dieser Zeilen ist kein Steuerberater.