Immobilienertragssteuer (Immo-ESt) |
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17. Jänner 2013 |
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Gast |
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Guten Tag
Ich habe im Jahr 2003 ein Baugrundstück in Österreich erworben und werde dieses im Januar 2013 verkaufen.
Nun ist es ja so, dass sich die Immobilienertragssteuer von der entstandenen Differenz vom damaligen Kaufpreis und dem Verkaufspreis berechnet.
Welche Kosten zählen dann zu den Anschaffungskosten?
Zählen auch die Zinsen die ich für den Kredit bezahlt habe?
Werden die Erschliessungskosten (Abfluss, Wasser, Strom) dazugerechnet?
Vielen Dank im Voraus
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Stb Michael BRAUN schrieb am 18. Jänner 2013 folgendes: |
Sehr geehrter Herr Daniel7800
Hier handelt es sich um eine Veräußerung eines privaten NEU (Anschaffung NACH 1.4.2002) Grundstück
Veräußerungsgewinn = Differenz zwischen Veräußerungserlös und (adaptierten) Anschaffungskosten
Steuersatz 25% bezogen auf den Veräußerungsgewinn
tatsächliche Anschaffungskosten samt Nebenkosten
abzüglich Afa, die bei VuV angesetz wurde
(zuzüglich Herstellungsaufwendungen und Instandsetzungsaufwendungen soweit nicht bei VuV abgezogen
abzüglich steuerfreie Beträge gem § 28 (6) EStG- Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln)
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adaptierte Anschaffungskosten
mE zählen die Erschließungskosten zu den adaptierten Anschaffungsnebenkosten (so wie Grunderwerbsteuer,...), Zinsen jedoch nicht
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jedliche Haftung wird ausgeschlossen ! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
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