Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer von Gebäuden |
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30. Dezember 2020 |
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Ihr Ansprechpartner zu dem Thema: Web: Mag. Peter Knöll Steuerberater
Im Einkommensteuergesetz werden für Gebäude spezielle Vermutungen betreffend die Nutzungsdauer aufgestellt. Das Gesetz sieht generell für Gebäude eine Nutzungsdauer von 40 Jahren, d.h. 2,5 % Abschreibungssatz pro Jahr vor (vgl. § 8 EStG).
Davon abweichend gilt im Bereich der Vermietung und Verpachtung und bei Gebäuden des ... <Weiterlesen> |
Absetzung für Abnutzung, Abschreibung, Mietgebäude, Immobilienbesteuerung
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