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Differenzbesteuerung


25. November 2012 Autor 5 Kommentare Kommentar schreiben
Wen betrifft die Differenzbesteuerung?

Die Differenzbesteuerung ist eine Sonderbestimmung des Umsatzsteuergesetzes, die sich in erster Linie an gewerbsmäßige Händler (z.B.: Autohändler, Antiquitätenhändler, Kunsthändler, Galerien und dergleichen), als auch an Auktionshäuser richtet.


Vorteil der Differenzbesteuerung

Der große Vorteil der Differenzbesteuerung ist, dass der Händler bzw. Wiederverkäufer beim Verkauf bestimmter Gegenstände die Umsatzsteuer nicht vom Verkaufspreis bemessen muss, sondern von der Differenz zwischen Verkaufspreis und Einkaufspreis, sodass die Umsatzsteuerbelastung wesentlich geringer ist. Insbesondere bei Umsätzen an Letztverbraucher (Konsumenten) kann die Differenzbesteuerung sinnvoll sein.


Beispiel

Ein Kunsthändler kauft ein Gemälde aus einem Nachlass um EUR 1.000,--, um es anschließend mit einem Gewinnaufschlag von EUR 400,-- an einen privaten Kunstsammler weiterzuverkaufen.

Der Kunsthändler kann die Differenzbesteuerung anwenden, indem er in der Rechnung keine Umsatzsteuer gesondert ausweist und auf die Anwendung der Differenzbesteuerung hinweist. Eine schriftliche Erklärung oder Antragstellung an das zuständige Finanzamt ist nicht vorgesehen (vgl. Hinterleitner, UStG-ON 2. Auflage, § 24 Rz 80).

Die Umsatzsteuer errechnet sich wie folgt: Verkaufspreis EUR 1.400,-- – Einkaufspreis EUR 1.000,-- = EUR 400,-- (Handelsspanne inkl. Umsatzsteuer). Die Umsatzsteuer beträgt: EUR 400 / 1,2 * 0,2 = EUR 66,67

Während bei Verzicht auf die Differenzbesteuerung, der durch entsprechende Rechnungslegung zum Ausdruck kommt, die Umsatzsteuer EUR 1.400 / 1,2 x 0,2 = EUR 233,34 beträgt.

Im Ergebnis führt die Differenzbesteuerung zu einem höheren Gewinn, welcher wie folgt zu berechnen ist: EUR 233,34 - EUR 66,67 = EUR 166,67


Bestimmte Gegenstände

Der Differenzbesteuerung unterliegen Lieferungen von körperlichen, beweglichen Gegenständen also unter anderem: Kunstgegenstände, Antiquitäten, Sammlungsstücke, gebrauchte Kfz. Auch lebende Tiere beispielsweise Pferde können Gegenstand der Differenzbesteuerung sein.

Ausgenommen von der Differenzbesteuerung sind hingegen: Edelsteine, Edelmetalle und neue PKW bzw. neue Kfz.

Im Unterschied zur EU MwStSyst-RL wird im österreichischen Umsatzsteuergesetz der Ausdruck „Gebrauchtgegenstände“ nicht verwendet. Stattdessen stellt das Gesetz allein darauf ab, ob der Warenbezug ohne Recht auf Vorsteuerabzug erfolgt ist. Somit könnte man die Auffassung vertreten, dass nach österreichischer Rechtslage auch neue Gegenstände von der Differenzbesteuerung erfasst sind (vgl. Gaedke in Melhardt/Tumpel UStG 1. Auflage 2012, § 24 Rz 30).


Weitere Anwendungsvoraussetzungen für die Differenzbesteuerung

Die Differenzbesteuerung kann nur für zuvor, innerhalb der europäischen Union, erworbene Gegenstände angewendet werden. Die Eingangslieferung muss ohne Umsatzsteuer erfolgt sein oder unter Anwendung der Differenzbesteuerung. Die Differenzbesteuerung ist somit auch bei Verkäufen von Händler zu Händler möglich.


Option zur Steuerpflicht

Ausnahmsweise kann der Wiederverkäufer, obwohl Umsatzsteuer beim Erwerb geschuldet wurde, für die Lieferung folgender Gegenstände zur Differenzbesteuerung optieren:

• Kunstgegenstände, Antiquitäten, und Sammlerstücke die aus dem Drittland importiert werden. In der Regel wird in diesem Fall Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten sein.

• Kunstgegenstände, die unter der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes von 10% nach § 10 Abs 2 Z 1 lit c UStG an den Wiederverkäufer geliefert werden (vgl. Hinterleitner, UStG-On 2. Auflage 2012, § 24 Rz 38ff).

Die Option zur Differenzbesteuerung für vorstehende Punkte muss schriftlich gegenüber dem Finanzamt erklärt werden und bindet den Wiederverkäufer für zwei Kalenderjahre. Entscheidet sich der Wiederverkäufer für die Differenzbesteuerung, so kann eine Vorsteuer für Eingangsumsätze nicht in Abzug gebracht werden. Sie erhöht jedoch den Einkaufspreis und vermindert damit die Gewinnspanne (kleinere Basis für die Umsatzsteuer). Trotz Ausübung der Option, kann der Händler bzw. Wiederverkäufer für einen einzelnen Umsatz durch entsprechende Rechnungslegung auf die Anwendung der Differenzbesteuerung verzichten. Diesfalls ist ein Vorsteuerabzug möglich.


Fazit

Unter bestimmten Bedingungen kann die Anwendung der Differenzbesteuerung für beispielsweise Autohändler, Kunsthändler, Galerien, Antiquitätenhändler… von großem Vorteil sein, da der Ausgangsumsatz mit geringerer Umsatzsteuer zu belasten ist. Das führt nicht nur zu höherer Wettbewerbsfähigkeit, sondern auch zu höheren Gewinnspannen. Allerdings ist zu bedenken, dass die Differenzbesteuerung nicht in jedem Fall ein günstigeres Ergebnis ergibt.


Differenzbesteuerung grafisch dargestellt


Mag. Peter Knöll

Mag. Peter Knöll, Steuerberater
Differenzbesteuerung, Künstler, Umsatzsteuer, Handel 
 Ludwig schrieb am   03. Dezember 2012 folgendes:
Dieser Artikel ist sehr interessant und hilfreich.

Kann man Vorsteuern aus Adaptierungskosten eines Gebrauchtgegenstandes geltend machen?

Sind diese Kosten im Rahmen der Differenzberechnung zu berücksichtigen?
 
 Mag. Peter Knöll schrieb am   03. Dezember 2012 folgendes:
1) Ja, laut Rz 3333 UStR können alle übrigen für Lieferungen oder sonstige Leistungen an das Unternehmen in Rechnung gestellte Umsatzsteuern als Vorsteuer abgezogen werden (Vorsteuern für Anlagegüter, sonstiges Umlaufvermögen, Betriebsausgaben, Verbesserung, Wartung oder Reparatur der Gebrauchtgegenstände usw.).

2) Nein, Adaptierungskosten, die nach dem Erwerb des Gegenstandes angefallen sind, mindern nicht die Bemessunggrundlage der Differenzbesteuerung (vgl. Rz 3296 UStR).

Mag. Peter Knöll, Steuerberater
 
 
 Alex schrieb am   17. Juni 2013 folgendes:
1.) Bei welcher Kennzahll wird im Formular U30 der Betrag eingesetzt, welcher von der USt befreit ist ( =Anschaffungspreis) oder wird nur der zu verustende Nettobetrag angegeben?
z.B.:
Anschaffung 1.000,00
Verkauf: 1.240,00
Bruttogewinn 240,00
Nettogewinn 200,00
Ust = 40,00 ( 20% von 200,00)
2.) Zählt der Betrag 1.200,00 als Erlös in der GuV oder nur die 200,00?
 
 Frau Fragwürdig schrieb am   30. Oktober 2018 folgendes:
Ist die Anwendung der Differenzbesteuerung ein Wahlrecht oder muss ich differenzbesteuert verkaufen, wenn ich z.B. Antiquitäten verkaufe?

Vielen Dank für Ihre Antwort.
 
 Mag. Peter Knöll schrieb am   30. Oktober 2018 folgendes:
Die Differenzbesteuerung kann angewendet werden. Es besteht also kein Zwang die Differenzbesteuerung anzuwenden. Dies ergibt sich aus § 24 Abs 12 UStG "Der Unternehmer kann bei jeder Lieferung auf die Differenzbesteuerung verzichten,..."

Mag. Peter Knöll, Steuerberater
 
 
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