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Lohnsteuerausgleich Hebamme


18. Dezember 2019 Gast Keine Kommentare Kommentar schreiben
Liebes Team,

ich hätte eine Frage bzgl. meinem Lohnsteuerausgleich. Ich habe 2018 mein Kind ambulant entbunden, d.h. ich bin nach 1 Tag und 1 Nacht nach Hause gegangen. Damit das möglich ist, bedarf es einer Hebamme für die Nachbetreuung. Diese kam auch die ersten 2 Wochen regelmäßig zu uns nach Hause und hat alles kontrolliert. Einen Teil habe ich hierfür von meiner Krankenkasse rückerstattet bekommen. Jetzt würde ich gerne wissen, ob ich den Teil, der mir nicht erstattet wurde in meinen Lohnsteuerausgleich einrechnen kann? Bzw. wie sieht es auch mit Kosten für pränataldiagnostik aus?
Diese muss man privat zahlen (ich habe keine private Zusatzversicherung).

Danke und liebe Grüße

 
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