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Doppelbesteuerung


10. Juli 2019 Gast Keine Kommentare Kommentar schreiben
Sehr geehrte Damen und Herren!
In der Annahme, dass das Finanzamt Neubrandenburg meinem Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht für meine in Deutschland erworbene Pension für die Jahre 2016 und 2017 zustimmt, habe ich die deutschen Pensionseinkünfte gemeinsam mit meiner österr. Pension versteuert.
Auf Grund der Ablehnung meines Antrages und der nachfolgenden Besteuerung meiner deutschen Pension habe ich beim österr. Finanzamt fristgerecht zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung um Wiederaufnahme der Arbeitnehmerveranlagung für 2016 und 2017 ersucht. Nach einer Bearbeitungsdauer von rund 8 Monaten wurden die Anträge nun abgelehnt.
Ich möchte dagegen Beschwerde einlegen.

 
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