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Einkommenssteuererklärung Wohnungsvermietung


11. Juni 2019 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Entschdigung - ich habe diese Frage bereits gestellt, sie wurde aber aufgrund eines inhaltlichen Fehlers nicht beantwortet:

Korrektur:

Sehr geehrte Damen u.Herren, ich habe im September 2018 meine bis Ende 05/18 vermietete Wohnung verkauft. Kann ich die AfA für die Einkommenserklärung für das ganze 1.Halbjahr 2018 abziehen oder nur bis Ende der Vermietung in 05/18? Kann ich als Privatperson evtl. die Maklerkosten beim Verkauf einer vermieteten Wohnung in der Einkommenserklärung von den Mieteinnahmen abziehen? Vielen Dank!

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   14. Juni 2019 folgendes:
Sehr geehrter Herr Kalnai

Sie können die Halbjahresafa für das Jahr 2018 berücksichtigen (bei der Überschussermittlung Ihrer Vermietungseinkünfte)

Die Marklerkosten für den Verkauf können Sie NICHT bei der Vermietung berücksichtigen

Bei der Berechnung der Immoest (wenn Neuvermögen) sind die Beträge der Vermietung (u.a. Afa) zu berücksichtigen

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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