ich habe eine Frage zur Verjährung von Abgabenschulden:
am 12.06.2009 erfolgte die Festsetzung der Abgabenschuld (EkSt), die Hälfte wurde 2 Monate später bezahlt
in den Jahren 2009, 2010, bis 09.03.2011 erfolgten Festsetzung von Zinsen, Säumniszuschlägen und
4 x Pfändungsgebühr. Die Pfändungen waren allesamt erfolglos, da der Schuldner lediglich die Mindestpension bezogen hat.
In der Zeit zwischen 09.03.20011 und 13.08.2014 passierte am Steuerkonto überhaupt nichts.
am 22.07.2014 Bescheid über die Einstellung der Vollstreckung
am 13.08.2014 erfolgte die Löschung der Abgabenschuld von Amts wegen per Bescheid über die Löschung von Abgabenschuldigkeiten.
am 02.06.2016 erfolgte ein teilweiser Widerruf der Löschung, 10% der ursprünglichen Steuerschuld lebte wieder auf.
->>> kann ich mich hier auf den § 238 BAO f. Verjährung fälliger Abgaben berufen?