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Kennzahl für Autorenhonorare als Betriebsausgabe


09. Juni 2019 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Verleger und zahle AutorInnen Autorenhonorare/Tantiemen aus. Können Sie mir sagen, unter welcher Kennzahl in der Einkommensteuererklärung ich diese als Betriebsausgaben absetzen kann?
Vielen Dank und lg
Dorian

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   14. Juni 2019 folgendes:
Sehr geehrter Herr Dorian

Entweder KZ 9190 oder KZ 9230 in der E1a

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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