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Falscher Bescheid ?


04. Mai 2019 Gast 2 Kommentare Kommentar schreiben
Ich, Pensionistin, bin Österreicherin.

Ich bekomme eine österr. Pension von mtl. 1.186,44 € (Steuern sind schon einbehalten.)

Außerdem bekomme ich eine kleine Pension aus Deutschland von mtl. 233,90 € - diese muss ich versteuern und bekomme jedes Jahr einen Bescheid aus Neubrandenburg. Die geforderte Steuer-Summe muss ich nach Deutschland überweisen.

Ich mache jedes Jahr einen Lohnsteuerjahresausgleich beim FA-Wien.
Ich bekam nun einen Bescheid für 2018, dass ich (sofort) 864,- € Steuern nachzuzahlen habe und Vorschreibung im neuen Jahr von 864,- € 1/4 jährlich zu leisten habe.

Wie ist das möglich?

Ich lebe alleine, habe keine weiteren Einkommen und bekomme schon einige Jahre immer die gleichen 2 (nur Index-angepasste) Pensionen. Nie wurde eine so große Nachforderung + Vorleistung gefordert!

Per e-mail und Telefon bekommt man keine Aufklärung.
Ich habe gegen den Steuerbescheid Beschwerde eingelegt, warte noch auf Antwort.

Da muss doch ein Fehler passiert sein? Von meinem kleinen Pensions-Einkommen könnte ich die Nachzahlungen gar nicht aufbringen...

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   06. Mai 2019 folgendes:
Sehr geehrte Frau Barbara

Ob bei Ihrem Bescheid ein Fehler passiert ist, kann aufgrund Ihrer Angaben leider NICHT gemacht werden (um dies zu beantworten, wäre es notwendig, Ihren Steuerbescheid und / oder Ihr Einkommen sich näher anzuschauen).

Grundsätzlich fallen (je nachdem um welche deutsche Pension es sich handelt) Ihre deutsche Pension in Österreich unter Progressionsvorbehalt (deutsche Pension erhöht den österreichischen Steuersatz der für Ihre Pension angewendet wird)

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   14. Juni 2019 folgendes:
Ihre deutsche Pension ist grundsätzlich (außer es handelt sich um eine private Pension) in Deutschland (Finanzamt Neubrandenburg) zu versteuern.

In Österreich (unbeschränkte Steuerpflicht) müssen Sie die deutsche Pension deklarieren (die Krankenversicherungsbeiträge, die Sie in Österreich durch die deutsche Pension beziehen, können Sie beim Antrag abziehen), diese erhöht in Österreich den Einkommensteuersatz (Progressionsvorbehalt)

siehe auch
https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/einkommensteuer/est-faq-deutsche-pension.html

Ob Ihr Bescheid falsch ist, kann ohne nähere Infos hier nicht geklärt werden (müsste man sich den Bescheid und die Pensionseinkünfte anschauen)

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

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