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Angestellt und (geringfügig) freiberuflich selbständig


15. April 2019 Gast 2 Kommentare Kommentar schreiben
Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich bin angestellt und verdiene damit etwa 13000 Eur jährlich. Ich möchte mich nun (als Physiotherapeut) freiberuflich selbständig machen, dazu nun meine Fragen:

Da ich (zumindest in nächster Zeit) nur vorhabe etwa 100-200 Eur monatlich dazuverdienen ist für mich besonders wichtig welche Fixkosten auf Abgabenseite auf mich zukommen, also alles was unabhängig von der tatsächlichen Höhe der Einkünfte ist z.b. Mitgliedschaftsbeiträge (WKO), Unfallversicherung, Beiträge an die SVA die nicht in % vom Umsatz gerechnet sind.

Auf der Seite der SVA habe ich gelesen dass ab 5900 Eur Abgaben an die Sva anfallen. Gilt das für das unselbständige Einkommen plus selbständige Gewinne oder nur für den selbständigen Teil?

Danke im Voraus für ihre Antworten!



 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   18. April 2019 folgendes:
Sehr geehrter Herr Gütlbauer

Wenn Sie im Jahr mehr als 730 EUR als Physiotherapeut Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben) machen, müssen Sie dafür Einkommensteuer zahlen (ca. 25%)

WKO fällt mE keine an, da Sie keinen Gewerbeschein benötigen.

SVA sind Sie (weil kein Gewerbeschein) Neuer Selbständiger, wo erst Beiträge ab ca. 5.900 EUR Gewinn p.a. anfallen.

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.



Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
 Herr P F schrieb am   21. April 2019 folgendes:
# Info zu Steuern, nebenberuflich Selbstständig:

## TODO:
- Gewerbeschein (Anmelden bei Magistrat, vor der ersten Rechnung, WKO Mitgliedschaft jährlich ca. 30€)
- Erklärungswechsel (finanzonline, nach Gewerbeschein)
- Jährlich Steuererklärung abgeben

## Beispiel: Selbstständig als Kleingewerbe

Einige Eckdaten:

Alle Einkünfte sind Bruttoeinkünfte.
**z.b. 7000€/Jahr**
Davon kann man Pauschal 12% für Betriebsausgaben abziehen.
```Bei Anwendung der Basispauschalierung werden die
Betriebseinnahmen voll erfasst, die Betriebsausgaben
jedoch pauschal mit 12% des Umsatzes abgesetzt. ```

Außerdem gibt es noch 1.8% für unecht Steuerbefreite Unternehmen
```https://www.wko.at/service/steuern/Die_Basispauschalierung.html

Das Pauschale ist ein Nettowert. Im Fall einer unechten Umsatzsteuerbefreiung (z.B. als Kleinunternehmer), die den Verlust des Rechtes auf den Vorsteuerabzug zur Folge hat, stellt die auf die pauschalierten Betriebsausgaben entfallende nicht abzugsfähige Umsatzsteuer einen Kostenfaktor dar und ist einkommensteuerlich zusätzlich zum Pauschale absetzbar.

Vereinfachend kann bei Inanspruchnahme der Basispauschalierung durch unecht steuerbefreite Unternehmer die auf die pauschalierten Betriebsausgaben entfallende Umsatzsteuer mit dem Vorsteuerpauschale laut Verordnung in Höhe von 1,8% zusätzlich als Betriebsausgabe angesetzt werden.
```
*7000€ -> 6034€**

Nun gibt es noch einen Grundfreibetrag von ca. 13%
```https://finanzonline.bmf.gv.at/help/E1/E%20001a-K_Erl_2017.pdf
Punkt 27:

Ein Gewinnfreibetrag in Form eines Grundfreibetrages
steht in Höhe von 13% des Gewinnes, höchstens jedoch in
Höhe von 3.900 Euro pro Person
```
*6034€ -> 5249.58€**

Dieser Betrag wird für die Lohnsteuer herangezogen.
Liegt er über **11000€**, wird besteuert. Ansonsten gibt es keine Lohnsteuer
0 - 11000 : 0%
11000 - 18000 : 25%
18000 - 31000 : 35%
31000 - 60000 : 42%
60000 - 90000 : 48%
90000 - : 50%


**WICHTIG**
Bis einem Gewinn von ca. **EUR 5.256,60 Netto** jährlich seid ihr von der Sozialversicherung befreit.
Das entspricht Einnahmen von ca. **6800€ Brutto**. In unsuerem Beispiel mit 7000€ müsste man also schon Sozialabgaben zahlen.
Dazu zählen:
```
Krankenversicherung: 7,65%
Pensionsversicherung: 18,50%
Selbständigenvorsorge: 1,53%
(der Beitragsgrundlage)
Unfallversicherung: 9,60€ monatlich```

Die SVA ist sehr teuer, falls ihr also viele Abgaben vermeiden wollt, verdient nur soviel, bis ihr unter dieser Grenze bleibt.
https://www.svagw.at/portal27/svaportal/content?contentid=10007.740866&viewmode=content
```
Der Einzelunternehmer kann sich von den Zahlungen in der Pensions- und Krankenversicherung auf Antrag ausnehmen lassen,
wenn er einen Jahresumsatz von Euro 30.000,- nicht überschreitet und einen Jahresgewinn von unter Euro 5.256,60 (Wert 2018) aufweist. Weiters darf der „Kleingewerbetreibende“ in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung nicht mehr als 12 Kalendermonate nach dem GSVG pflichtversichert gewesen sein. Jedenfalls ist der Beitrag für die Unfallversicherung in Höhe von Euro 9,60 p.M. (Wert 2018) zu bezahlen.
```

## nebenberuflich Selbstständig
Hier werden einfach alle Einnahmen zusammengezählt.
Die Grenzen für die Sozialversicherung (**6800€ Brutto**/**5256,60 Netto**) und Einkommenssteuer (**11000EUR**) werden jeweils auf den Teil des nebenverdienstes angewendet.

Man muss aber auf jeden Fall eine Steuererklärung machen.
Am besten bei finanzonline. Das ist in 10 Minuten erledigt wenn man weiß wo man was eintippen muss.
Es gibt auch einen Vorausrechner, der die Lohnsteuer abschätzt bevor man die Steuererklärung abschickt.

Für die SVA gilt immernoch dasselbe. Achtet darauf nicht über die Grenze zu kommen.
Es gibt hier einen kleinen Hilfsrechner:
http://www.wien-steuerberater.at/angestellt-selbstaendig-rechner.php


LG!
Patrick
 
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