Wenn ich zu einer vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet bin, kann ich trotzdem die angefallene Umsatzsteuer monatlich an das Finanzamt abführen oder auch nur vierteljährlich?
Stb Michael BRAUN schrieb am 18. April 2019 folgendes:
Sehr geehrter Herr Keltner
Sie können freiwillig bis zum 15. März die Umsatzsteuer monatlich melden.
Wenn Sie die Umsatzsteuermeldung quartalsweise machen, besteht die Möglichkeit, die ZAHLUNG der Umsatzsteuer auch monatlich (allerdings ohne Verwendung, damit keine falsche Buchung erfolgt) zu tätigen (und quartalsweise die Meldung)
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.