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Geringfügig Selbstständig und Einkommensteuererklärung?


10. Jänner 2019 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich bin in einem Angestellenverhältnis und nebenbei habe ich ein geringfügiges selbständiges Gewerbe zur Autoaufbereitung. Meine Frage ist, ob ich dem Finanzamt nun nur eine "Arbeitnehmerveranlagung" oder doch eine "Einkommensteuererklärung" übermitteln muss?
Muss ich der WKO auch etwas übermitteln?

Für Ihre Antwort wäre ich sehr dankbar.

Beste Grüße!

Fr. Schmi

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   10. Jänner 2019 folgendes:
Sehr geehrte Frau Schmi

Wenn Sie einen Gewinn von mindestens 730 EUR im Jahr als Selbständige erwirtschaftet haben, ist eine Einkommensteuererklärung (eventuell vorher Erklärungswechsel Verf 24 oder FINON) notwendig.
Frist Ende April bzw. Ende Juni des Folgejahres

Wenn der Gewinn weniger als 730 EUR im Jahr ausmacht, ist auch eine Arbeitnehmerveranlagung möglich

An die WKO müssen Sie keine Unterlagen schicken

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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