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Negativsteuer KG-Auflösung


05. Jänner 2019 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Ich bin Kommanditist bei einer KG. Mein Exmann ist der vollhaftende Komplementär und tritt als Gesellschafter aus der KG per 31.12.2018 aus. Dies hat mir seine Steuerberatung mitgeteilt. Mein Anteil beträgt Minus 21.000.Mir wurde auch mitgeteilt, dass ich bei Auflösung der KG eine Negativsteuer für meinen Anteil zu bezahlen habe. Das betrifft die Jahre 2013 bis 2018. 2016 habe ich ca. EUR 10000 als unselbstständige AN verdient und 2017 ca. EUR 19000. Seit Sept 2017 verfüge ich über kein Einkommen und bin arbeitslos. Warum muss ich das negative Ergebnis versteuern und zu welchem Prozentsatz? Wird die KG somit automatisch liquidiert und muss ich keine Einwilligung dazu geben? Danke für Ihre Auskunft, RIZ

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   07. Jänner 2019 folgendes:
Sehr geehrter Herr Riz

Aufgrund Ihrer Angaben und der Komplexität Ihres Falles ist in diesem Forum mE kein aussagekräftige Beitrag möglich.

Ich ersuche Sie, sich mit dem Steuerberater der KG oder eines anderen Steuerberaters Ihres Vertrauens in Verbindung zu setzen.

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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