Ich habe for 3 Monaten meine Arbeitnehmerveranlagung an das Finanzamt geschickt, seit der Zeit ist aber keine Antwort gekommen. Auf ein späteren Brief hat das Finamzamt auch nicht reagiert. Wo kann man sich beschweren und braucht man dafür eine gesetzliche Vertrettung und muss man dafür eine Gebühr bezahlen? Vielen dank fur die Antwort im voraus.
MfG
Z.T.
Stb Michael BRAUN schrieb am 05. November 2018 folgendes:
Sehr geehrter Herr T
Ich würde Ihnen einen Anruf beim Finanzamt empfehlen (05 0233 233)
Dort können Sie nähere Informationen (ob noch was benötigt wird, wie der Bearbeitungsstatus derzeit ist,...) erhalten
Erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten können Sie beim Bundesfinanzgericht eine Säumnisbeschwerde einbringen.
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.