Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn ich in der Pension meinen Wohnsitz nach Italien verlege, so nehme ich an, dass meine Pensionsbezüge gem. DBA Österreich-Italien (ich bin nicht im öffentlichen Dienst) nach italienischem Recht besteuert werden. Bitte, wie hoch ist die Besteuerung von Pensionsbezügen in Italien? Ist diese niedriger oder höher als in Österreich?
Mit freundlichen Grüßen,
Z. Stardust