Mir ist heute aufgefallen, dass ich 2017, durch einen Tippfehler beim Überweisen, 1.000€ zu viel an die SVA gezahlt habe. Der Betrag liegt nun auf meinem SVA Beitragskonto.
Ich ermittle den Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Letztes Jahr habe ich nur den von der SVA geforderten Betrag als Ausgabe verbucht, nicht die 1.000€ die ich zu viel überwiesen habe. Der Tausender wurde also noch nicht als Ausgabe verbucht. Kann ich das Guthaben einfach bei der nächsten Beitragszahlung verwenden und als Ausgabe verbuchen? Oder muss ich es zuvor auf mein Bankkonto rücküberweisen lassen?
Stb Michael BRAUN schrieb am 15. Mai 2018 folgendes:
Sehr geehrter Herr A
Ich würde das Guthaben bei der nächsten Zahlung an die SVA abziehen und den vollen Betrag als Ausgabe bei der Einnahmen / Ausgabenrechnung berücksichtigten.
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