Computer für Einzelunternehmen kaufen |
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13. März 2012 |
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Gast |
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2 Kommentare |
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Werde in diesem Monat Einzelunternehmer im Bereich Marktforschung (freies Gewerbe). Da ich auf jeden Fall über 11.000 € Gewinn in diesem Jahr haben werde, muss ich Einkommenssteuer zahlen. Für die Arbeit würde ich mir gerne einen Computer samt Zubehör kaufen und diesen von der Steuer absetzen.
Welche Kriterien muss ich erfüllen, damit ich diese Investition von der Steuer absetzen kann und wie wird der absetzbare Betrag berechnet?
Mit freundlichen Grüßen,
mir
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Mag. Peter Knöll schrieb am 20. März 2012 folgendes: |
Der Abgabepflichtige hat dem Finanzamt über Verlangen die geltend gemachten Aufwendungen nachzuweisen oder, wenn ihm dies nicht zumutbar ist, wenigstens glaubhaft zu machen (§ 138 Abs. 1 BAO).
Betriebsausgaben sind im allgemeinen durch schriftliche Belege nachzuweisen (vgl. VwGH 29.1.1991, 89/14/0088). Gemäß § 138 Abs. 2 BAO sind Belege ("Geschäftspapiere, Schriften und Urkunden") auf Verlangen des Finanzamtes diesem zur Einsicht und Prüfung vorzulegen.
Wenn die Anschaffungskosten des Computers unter 400 Euro liegen können Sie den Computer im Jahr der Anschaffung gäzlich als Betriebsausgabe (geringwertiges Wirschaftsgut) absetzen. Andernfalls wäre eine Verteilung der Anschaffungskosten auf zumindest drei Jahre notwendig.
Zu den Anschaffungskosten zählt auch die Umsatzsteuer, wenn Sie über keinen Vorsteuerabzug verfügen (Sind Sie Kleinunternehmer?).
Bitte beachten Sie, dass diese Auskunft ohne Gewähr erfolgt und keinesfalls den professionellen Rat eines Steuerberaters ersetzt.
Mag. Peter Knöll, Steuerberater |
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mir schrieb am 10. Juni 2012 folgendes: |
Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort! |
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