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Steuererklärung ohne Einkommen?


11. März 2017 Gast 3 Kommentare Kommentar schreiben
Hallo,

ich muss dringend meiner Uni einen Einkommenssteurernachweis bis Ende des Monats erbringen.
Ich war die letzten 3 Jahre neben meiner Anstellung auch selbstständig tätig, um mir mein Studium zu finanzieren.

Ich habe für das Jahr 2016 aufgrund schlechter Auftragslage kein Einkommen aus der selbsttätigen Tätigkeit eingenommen und möchte mich nun aus der Selbstständigkeit abmelden. Kann ich das über finanzonline machen und wie lange dauert die Umstellung ungefähr (erfahrungsgemäß), damit ich eine Arbeitnehmerveranlagung für 2016 machen kann?
Bzw. könnte ich auch eine Einkommenssteuererklärung machen, die allerdings kein Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit beinhaltet?

Ich bin für jeden Tipp dankbar!

Viele Grüße,
Kathrin

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   12. März 2017 folgendes:
Sehr geehrte Frau Kathrin

Ja, können Sie über FinanzOnline machen (Eingabe, Anträge, Erklärungswechsel)

Aufgrund Ihrer Zeitangaben würde ich eine Einkommensteuereklärung einreichen (damit steigt die Wahrscheinlichkeit rechtzeitig den notwendigen Steuerbescheid zu erhalten)

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
 eli schrieb am   30. November 2018 folgendes:
Hallo! Ich wurde per Bescheid aufgefordert, die Einkommensteuererklärung bis 14.12. nachzureichen. Wieso bin ich verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn ich im betreffenden Kalenderjahr kein lohnsteuerpflichtiges Einkommen hatte, sondern nur Einkünfte aus Kapitalvermögen, für die ich bereits fett KESt gezahlt habe?!
Bitte um Hilfe.

Liebe Grüße
 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   03. Dezember 2018 folgendes:
Sehr geehrte Frau Eli

Aufgrund Ihrer Schilderung kann hier leider keine Antwort gegeben werden (eventuell haben Sie auch ausländische Kapitaleinkommen?)!

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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