Wird eine Abgabe nicht an Ihrem Fälligkeitstag entrichtet, so schreibt das Finanzamt grundsätzlich einen ersten Säumniszuschlag in Höhe von 2 % des säumigen Abgabenbetrages vor (vgl. § 217 BAO).
• Beispiel: Ein Steuerpflichtiger hat bis zum 15. Februar die Umsatzsteuer für den Monat Dezember zu entrichten. Die Steuerschuld (=Umsatzsteuerzahllast) beträgt EUR 10.000,00. Bei verspäteter Zahlung m... <Weiterlesen> |